Mitgliedervorteil Leiharbeit:

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04.09.2021 Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigt sind.

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November, siehe unten).

Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld.

Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Letzte Änderung: 03.09.2021