Wichtige Info zu Covid 19 Erkrankung

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22.05.2021 Covid-19-Erkrankung als Arbeitsunfall melden

Es ist sinnvoll, dass Beschäftigte, die annehmen, sich während der Arbeit mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, dies als Arbeitsunfall beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.

Das ist eigentlich Aufgabe des Arbeitgebers oder des behandelnden Arztes. Geschieht das nicht, kann man die Anzeige aber auch selbst stellen. Gerade bei den diffusen Krankheitsverläufen und möglichen Spätfolgen von Covid-19 sind Beschäftigte bei der gesetzlichen Unfallversicherung am besten abgesichert. Außerdem bringt die Ermittlung des Sachverhalts mehr Klarheit über mögliche Infektionsketten im Betrieb. Das kann und muss genutzt werden, um den Infektionsschutz zu verbessern.

Voraussetzung ist, dass die Infektion unmittelbar auf die Tätigkeit bei der Arbeit zurückzuführen ist. Elementar ist, dass ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person nachweislich stattgefunden hat und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt eine Erkrankung mit Symptomen eingetreten ist. Der Nachweis einer Infektion lässt sich am besten durch einen zeitnahen Erregertest erbringen.

Anhang:

Coronainfektion

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Letzte Änderung: 22.05.2021