Regelungen für Pflegende verlängert

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19.04.2021 Wer Angehörige pflegen muss weiß was es bedeutet, dies gerade in Zeiten von Corona organisiert zu bekommen. Der Gesetzgeber hat nun reagiert und bestehende Regelungen verlängert.

Wer Angehörige pflegen muss weiß was es bedeutet, dies gerade in Zeiten von Corona organisiert zu bekommen. Der Gesetzgeber hat nun reagiert und bestehende Regelungen verlängert.

Für pflegende Beschäftigte kann sich die Pflegesituation schnell und dramatisch ändern: der Pflegedienst fällt aus, entfernt wohnende Eltern müssen versorgt werden oder für im gemeinsamen Haushalt lebende*n Pflegebedürftige*n besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.

  • Durch die aktuelle Infektionslage hat der Gesetzgeber nun bestehende Regelungen nochmals bis Ende Juni dieses Jahres verlängert. Dabei geht es um folgende Themen:
  • Längere Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld (20 statt 10 Tage bis Ende Juni 2021)
  • Erleichterungen bei der Pflege- und Familienpflegezeit bis Ende Juni 2021
  • Möglichkeit der Pflegegradbegutachtung in Corona-Risikogebieten oder bei erheblich erhöhtem Risiko per Telefon bis Ende Juni 2021
  • Übernahme von Kosten für Ersatz-Pflege, wenn der Pflegedienst überlastet ist bis Ende Juni 2021
  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bis Ende Juni 2021 auch für Nachbarschaftshilfe einsetzbar
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr und 2019 können bis zum 30. September 2021 in Anspruch genommen werden
  • Erhöhung des monatlichen Betrags für Pflegehilfsmittel

Ausführliche Informationen können der angehängten PDF entnommen werden.

Anhang:

Sonderregelungen in der Pflege

Sonderregelungen in der Pflege

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Letzte Änderung: 19.04.2021