Telefonischen Krankschreibung verlängert
Angesichts bundesweit anhaltend hoher COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 30. Juni verlängert. Demnach können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Letzte Änderung: 25.03.2021