Corona-Pandemie

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09.03.2021 Homeoffice-Pflicht bis 30. April verlängert

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mobile oder häusliche Telearbeit anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, zunächst nur bis 15. März. Mit Rücksicht auf die immer noch bestehende Pandemielage haben Bundesregierung und Länder am 3. März vereinbart, die Verordnung bis 30. April 2021 zu verlängern.

Letzte Änderung: 09.03.2021