Recht

Vorschaubild

19.02.2021 Mehr Rechtssicherheit, klare Regeln: Whistleblower*innen besser schützen!

Steuerhinterziehungen, Briefkastenfirmen, Lebensmittelskandale: Whistleblower*innen decken Missstände auf und erweisen damit der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Am Arbeitsplatz werden sie dafür oft schikaniert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt über den Fall eines Arztes entschieden, der gekündigt wurde, weil er einen Kollegen wegen des Verdachts auf aktive Sterbehilfe angezeigt hat.

Whistleblower*innen decken Missstände auf und erweisen damit der Gesellschaft einen wichtigen Dienst - das gilt für Steuerhinterziehungen, Offshore-Briefkastenfirmen, Lebensmittelskandale, unzuträgliche hygienische Zustände. Am Arbeitsplatz werden sie deswegen oft sanktioniert und fristlos entlassen.

Hinweisgeber verliert Rechtsstreit
Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte heute einen Fall eines Arztes zu entscheiden, der gekündigt wurde, weil er den Chefarzt seines Krankenhauses direkt bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts aktiver Sterbehilfe angezeigt hatte. Der Hinweisgeber hat in der Sache verloren, weil er nach Auffassung des Gerichtshofs seinen Verdacht nicht hinreichend anhand der Patientenakte überprüft hat, bevor er zur Staatsanwaltschaft gegangen ist.

Whistlblower*innen endlich besser schützen
Über den Ausgang des Verfahrens und die dem Urteil zugrunde liegende Begründung kann man triftig streiten. Sie macht aber eins deutlich, nämlich wie dringend Whistleblower:innen Rechtssicherheit brauchen. Es braucht klare, gesetzlich verankerte Verfahrensregeln und klare Irrtumsmaßstäbe, damit Whistleblower einschätzen können, wann und auf welcher Grundlage sie die vermeintlichen Verstöße melden können. Die aktuelle Situation in Deutschland ist alles andere als rechtssicher.

DGB und Gewerkschaften fordern Whistleblower-Schutzgesetz
Ein vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren gefordertes eigenständiges Whistleblower-Schutzgesetz fehlt bis heute. Der Schutz anhand der Grundsätze der Rechtsprechung ist und bleibt lückenhaft. Die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber*innen bei Meldung von Verstößen in ausgewählten Bereichen des Unionsrechts gibt verbindliche Vorgaben, auf den gestützt in Deutschland endlich ein kohärentes Schutzsystem für Hinweisgeber:innen aufbauen könnte.

Heftiger Widerstand der Wirtschaft
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie läuft Ende 2021 ab. Bislang scheitert eine vernünftige Regelung an dem Widerstand der Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Ressorts innerhalb der Bundesregierung. Damit schwindet auch die Chance auf eine umfangreiche Schutzregelung für Hinweisgeber:innen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits Mitte letzten Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Anforderungen an die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aufgezeigt hat.

Auf Grundlage der Erkenntnisse dieses Gutachtens und unter Berücksichtigung der Schutzbedarfe abhängig Beschäftigten haben der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften in einem Eckpunktepapier Anforderungen für die Umsetzung formuliert. Das Ziel ist eine effiziente und kohärente Regelung zum Schutz von Personen, die aufgrund von Geltendmachung von Rechten Benachteiligungen erfahren.

Letzte Änderung: 18.02.2021