Homeoffice jetzt verstärkt nutzen!
Die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung macht den Arbeitgebern klare Vorgaben. Wo nicht bereits geschehen, sollten daher Betriebsräte aktiv und das Thema einheitlich, transparent und fair regeln.
In Betrieben in denen bisher keine Betriebsräte bestehen, die Initiative ergreifen und einen wählen. Dies ist in allen Betrieben mit 5 und mehr Beschäftigten möglich.
Ansonsten sollten die Beschäftigten in der Frag Homeoffice und Gesundheitsschutz direkt auf ihren Arbeitgeber zugehen.
Auszüge aus der Verordnung:
"Der Arbeitgeber hat alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das
betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren."
"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen."
Für alle Fragen rund um Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen zum Thema stehen euch die Gewerkschaftssekretäre/innen der IG Metall Pforzheim gerne zur Verfügung. Ebenso für Fragen von Beschäftigten zum Thema.
Weiter stellen wir Informationen des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung was bei längerer mobiler Arbeit von Zuhause beachtet werden soll um sicheres Homeoffice zu ermöglichen.
Letzte Änderung: 05.02.2021