Gesetzentwurf zur Reform des SGB II

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16.01.2021 Hartz IV-Pläne: DGB unterstützt "sozialpolitischen Meilenstein"

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßt Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil, das Hartz IV-System zu reformieren. Laut einem Gesetzentwurf soll Vermögen von Hartz IV-BezieherInnen bis 60.000 Euro nicht angerechnet werden.

Mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Hartz IV-System reformieren. In einem entsprechenden Gesetzentwurf schlägt Heil unter anderem vor, dass Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagt dazu: "Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Damit kann der jahrelang schwelende Konflikt um das Hartz-IV-System, das von vielen als diskriminierend erlebt wird, endlich entschärft werden."

Hoffmann: Reformpläne zügig umsetzen
Hoffmann nimmt die Unionsfraktion in die Pflicht, die Reformpläne konstruktiv zu unterstützen. "Diese wichtige Sozialstaatsreform muss zügig umgesetzt werden. Denn die erwerbslosen und einkommensschwachen Menschen, die heute Hartz IV beziehen müssen, sind dringend auf die geplanten Verbesserungen angewiesen." Mit den Reformplänen würden die richtigen Lehren aus der Corona-Krise gezogen. "Die befristeten Sonderregelungen, die den Zugang zu Leistungen deutlich einfacher gemacht und die Stigmatisierungen deutlich abgemildert haben, sollen nun verstetigt und verallgemeinert werden", so Hoffmann.

Hartz IV: Wohnungskosten zwei Jahre ohne Prüfung
Heils Reformentwurf sieht zudem vor, dass in den ersten zwei Jahren des Hartz-IV-Bezugs auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Ebenso sollen Leistungskürzungen etwa bei Ablehnung eines Jobangebots ab Juli auf höchstens 30 Prozent beschränkt werden. Zudem ist ein Weiterbildungsbonus von monatlich 75 Euro vorgesehen.

Letzte Änderung: 15.01.2021