Corona-Virus

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29.12.2020 Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb Was Betriebsrat, Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt tun müssen und können.

Soziale Kontakte vermeiden, zu Hause bleiben: Das ist die beste Möglichkeit, sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

Doch nicht jede/r kann im Homeoffice arbeiten. Was müssen Menschen beachten, die nach wie vor ihre Arbeit vor Ort im Betrieb erledigen?

Verbindliche Corona-Arbeitsschutzregel
Seit August 2020 ist sie in Kraft: die neue verbindliche Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesarbeitsministerium (BMAS), die gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt wurde. Sie konkretisiert den bisherigen Corona-Arbeitsschutzstandard. Betriebs- und Personalräte können jetzt die Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen, wenn dies notwendig ist. Das Wichtigste im Überblick:

Das ändert sich beim Arbeitssschutz:

  • Es gibt mit der Arbeitsschutzregel seit August 2020 verbindliche Vorgaben, die der Arbeitgeber befolgen muss.
  • Betriebsräte können durch die Regel ihre Mitbestimmung erzwingen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung als Grundstein aller Maßnahmen muss überprüft werden.
  • Es gilt auch in Pandemiezeiten die Rangfolge der Schutzmaßnahmen - Mund-Nase-Bedeckung ist als persönliche Maßnahme erst die letzte Wahl.
  • Es gibt Regelungen zum Homeoffice hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung, psychischer Belastungen, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Unterweisung und geregelter Arbeitszeiten.
  • Es gelten verschärfte Hygieneregeln für alle Beschäftigten!

Dienstreisen sollen eingeschränkt werden.

  • Schutzabstände von 1,5 Metern müssen eingehalten werden.
  • Psychische Belastungen müssen in Pandemiezeiten stärker beachtet werden.
  • Es gibt klare Vorgaben für Unterkünfte, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden: grundsätzlich gilt Einzelbelegung, sonst 12qm statt 6qm pro Beschäftigter oder Beschäftigtem.

Was legt die Arbeitsschutzregel fest?
Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Arbeits- und Wirtschaftslebens vor. Sie konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz für den Zeitraum der Epidemie. Das Infektionsrisiko für Beschäftigte soll damit gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Die Arbeitsschutzregel legt nach dem TOP-Prinzip eindeutig fest, dass zuallererst technische Schutzmaßnahmen (wie eine Abtrennung) des Arbeitgebers voran gehen müssen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden. Erst dann folgen organisatorische Maßnahmen (beispielsweise Arbeitszeitgestaltung). Nur wenn diese nicht möglich sind, kommen persönliche Maßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zur Anwendung. Die Maßnahmen sollen kombiniert werden. Welche der Maßnahmen in der konkreten betrieblichen Situation sinnvoll sind, ist abhängig von der Beurteilung der vor Ort bestehenden Gefährdungen.

Folgende Schutzmaßnahmen sind besonders wichtig:
Gestaltung der Arbeitsumgebung, zum Beispiel Anordnung der Arbeitsplätze zur Sicherstellung des Abstands, ausreichende Lüftung, Vorrichtungen wie Abtrennungen, Absperrungen und gegebenenfalls Festlegung innerbetrieblicher Verkehrswege.

Kontaktreduzierung durch beispielsweise digitale Kommunikation, Bildung und Beibehaltung von Arbeitsgruppen, Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice.

Hygiene und Reinigung, zum Beispiel Hände regelmäßig und gründlich waschen; wenn dies nicht möglich ist, Bereitstellung von Handdesinfektionsmitteln, Anpassung von Reinigungsintervallen.

Allgemeine Verhaltensregeln, wie Wahrung von Abstand; Verzicht auf Begrüßungsformen mit direktem Körperkontakt; Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch; zu Hause bleiben bei Krankheitssymptomen.
Darüber hinaus ist nun vorgeschrieben, in Pandemie-Zeiten die Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz zu überprüfen und anzupassen. Auch die oft verkannten psychischen Belastungen für die Beschäftigten finden künftig stärkere Beachtung. Ebenfalls werden der notwendige Schutzabstand von mindestens 1,5 Metern, das sachgerechte Lüften von Räumen und umfassende Hygieneregeln festgeschrieben.

Wo gibt es höheren Schutz?
Ausdrücklich werden höhere Anforderungen an die Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sowie besondere betriebliche Einrichtungen wie Baustellen, Außen- und Lieferdienste, den öffentlichen Verkehr sowie Unterkünfte gestellt. Damit sollen die schwierigen Arbeitsbedingungen dort verbessert werden.

Was gilt im Homeoffice?
Auch für Arbeiten im Homeoffice gelten das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit sollen getroffen werden. Beschäftigte müssen unterwiesen werden über einzuhaltende Arbeitszeiten, Arbeitspausen, darüber notwendige Dokumentation, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Nutzung der Arbeitsmittel, zum Beispiel korrekte Bildschirmposition, möglichst separate Tastatur und Maus, richtige und wechselnde Sitzhaltung und Bewegungspausen. Der Zugang zu betrieblicher Kommunikation und Information muss gewährleistet werden.

Sind die Anforderungen an den Arbeitsschutz verbindlich?
Ja, sie sind für den Arbeitgeber verbindlich. Die Regel beschreibt die konkreten Anforderungen an den Arbeitgeber. Im Falle einer Kontrolle des Betriebs durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder oder des technischen Aufsichtsdiensts der Unfallversicherungsträger werden die Anforderungen der Regel als Maßstab genommen.

Hilft die Arbeitsschutzregel dem Betriebsrat?
Ja, der Betriebs- bzw. Personalrat kann sich auf die Anforderungen in der Regel beziehen und seine Mitbestimmungsmöglichkeiten entsprechend einsetzen. Das Arbeitsgericht Hamm hatte im Mai entschieden, dass der zuvor vom BMAS veröffentlichte SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard keine wirksame Rechtsnorm sei. Daher war dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften die Erarbeitung einer verbindlichen Regel so wichtig.

Letzte Änderung: 28.12.2020