Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

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30.01.2021 Seit dem 1. Januar 2021 ist die Pendlerpauschale höher.

Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Neu ist ab 2021 zudem, dass auch ArbeitnehmerInnen profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Sie können eine sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Letzte Änderung: 27.01.2021