Mindestausbildungsvergütung steigt

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25.12.2020 Azubis erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Diese Mindestvergütung ist verpflichtend, d.h. eine Vergütung unterhalb der Mindestgrenze darf nicht mehr gezahlt werden.

Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt und steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.

In tarifgebundenen Betrieben gilt die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung. Diese ist z.B. in der Metall- und Edelmetallindustrie rund doppelt so hoch.

Die Ausbildungsvergütung muss darüber hinaus auch mindestens 80% der branchenüblichen tariflichen Ausbildungsvergütung betragen.

Noch Fragen? Dann einfach an die IG Metall Pforzheim wenden.

Anhang:

Höhe der Mindestausbildungsvergütung

Höhe der Mindestausbildungsvergütung

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Letzte Änderung: 26.12.2020