Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt und steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.
In tarifgebundenen Betrieben gilt die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung. Diese ist z.B. in der Metall- und Edelmetallindustrie rund doppelt so hoch.
Die Ausbildungsvergütung muss darüber hinaus auch mindestens 80% der branchenüblichen tariflichen Ausbildungsvergütung betragen.
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