In dieser Zeit werden insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Fälle nicht bearbeitet und somit können die gesetzlichen Fristen nicht gewahrt werden!
In solchen dringenden Notfällen ist die DGB Rechtsschutz GmbH zu folgenden Zeiten vom 28. - 30. Dezember 2020 und 04. + 05.Januar.2021 erreichbar.
Bitte unbedingt vorab per Mail einen Termin vereinbaren!!!
DGB - Rechtsschutz GmbH
Jörg-Ratgeb-Str. 23
75173 Pforzheim
Tel: 07231 -32012
Mail: Pforzheim@dgbrechtsschutz.de
Sollte bei Ihnen ein Fristablauf drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide der Rentenversicherung, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, BG, Versorgungsamt etc. können Sie innerhalb eines Monats bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch erheben.
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang
Klage bei den Rechtsantragstellen der Sozialgerichte erhoben werden, z. B.:
Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 13
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926 - 4169
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, bspw. Einwurf im Briefkasten, ist die Frist zur Einreichung einer Klage 3 Wochen ab dem Zugang. Muss innerhalb einer bestimmten Frist Ihr Arbeitgeber auf Zahlung verklagt oder Klage wegen drohender Verjährung zum Arbeitsgericht erhoben werden, kann die Klage in allen genannten Fällen bei folgender Rechtsantragsstelle eingereicht werden:
Arbeitsgericht Pforzheim
Simmlerstr. 9
75172 Pforzheim
Telefon: 07231 /1658-300
Das Team der IG Metall Pforzheim wünscht Ihnen eine geruhsame
Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2021 alles erdenklich Gute und
vor allem Gesundheit.
Ihre IG Metall Pforzheim