Landesreisekostengesetz erneuern!

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08.12.2020 DGB fordert beim Landesreisekostenrecht mehr Nachhaltigkeit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Reisekostenrecht noch in dieser Legislatur angepasst werden soll. "Das Landesreisekostengesetz braucht dringend eine Rundumerneuerung", sagt Dominik Gaugler, Abteilungsleiter für den öffentlichen Dienst beim DGB Baden Württemberg. "Besonders positiv ist der Vorstoß, dass auch Auszubildende im öffentlichen Dienst die vollen Fahrtkosten bzw. Trennungsgeld erhalten sollen. Diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Beschäftigten ist schon lange nicht mehr zeitgemäß."

Darüber hinaus sollte keinerlei Unterscheidung mehr vorgenommen werden, ob eine Dienstreise von erheblichem dienstlichem Interesse ist oder nicht. Auch die Unterscheidung nach Art der Fortbewegung sollte gänzlich wegfallen. "Dienstreise ist Dienstreise, egal aus welchem Grund und egal welches Fahrzeug genutzt wird. Dafür gibt es einen pauschalen Entschädigungssatz. Das wäre eine konsequent zu Ende gedachte Vereinfachung und würde gleichzeitig echte Anreize für nachhaltige Mobilität setzen, etwa öfter den Zug zu nutzen", argumentiert Gaugler.

Bereits seit einigen Jahren ist der DGB aktiv beim Thema Reisekosten und mit dem Finanzministerium im Austausch. Zuletzt hat der DGB anlässlich der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes auf seine Vorstellungen für ein einfaches und nachhaltiges Reisekostengesetz aufmerksam gemacht. Der DGB wird das Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und genau auf die Details achten.

Letzte Änderung: 08.12.2020