Insolvenz des Arbeitgebers

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04.01.2023 Was heißt das für die Beschäftigten?

Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffenen behördlichen Maßnahmen führen gleichzeitig bei vielen Unternehmen zu Umsatzeinbußen. Auch wenn erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um dies zu verhindern, ist ein Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen wahrscheinlich.

Gerät ein Unternehmen in finanzielle Not, kann es auf Antrag zu einem Insolvenzverfahren kommen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Schulden des Unternehmens soweit wie möglich auszugleichen.
Dabei kann es für die Beschäftigten dazu führen, dass der Betrieb stillgelegt oder ganz oder teilweise an einen Interessenten verkauft oder in der Insolvenz saniert und dann vom gleichen Arbeitgeber weitergeführt wird.

Unser Flyer enthält Antworten auf häufig gestellte rechtliche Fragen zur Insolvenz.

Anhang:

Flyerer zum Thema Insolvenz

Flyerer zum Thema Insolvenz

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Letzte Änderung: 21.11.2023