Corona-Prävention

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12.11.2020 Zwischenbilanz und offene Probleme

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist noch in der Beratung derzeit ist zumindest die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel anzuwenden. Die Pandemie macht Regelungs-Defizite offensichtlich.

Die betriebliche Corona-Prävention ist abhängig von der Branche, der Betriebsgröße und der generellen Präventionspraxis im Betrieb. Ein wichtiges und hilfreiches Instrument zur Bearbeitung der Corona Maßnahmen im Betrieb ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Dabei ist das TOP Prinzip entsprechend § 4 Arbeitsschutzgesetz weiter anzuwenden. Zuerst Technische Maßnahmen dann Organisatorische Maßnahmen und erst dann Personenbezogene Maßnahmen

Corona unterstreicht jedoch auch die strukturelle Defizite bei der Überwachung der Betriebe.

Die Präsentation gibt einen Überblich über die wichtigsten Themen Positionen und Problemen.

Anhang:

Präsentarion zur Corona Prävention

Präsentarion zur Corona Prävention

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Letzte Änderung: 12.11.2020