Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
- Das Kind lebt im eigenen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Für das Kind wird Kindergeld bezogen .(oder eine vergleichbare Leistung)
- Das Bruttoeinkommen der Familie ist gering beträgt aber mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Das Geld für den Unterhalt der Familie reicht, wenn zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld dazukommen.

Beantragung:
Für persönliche Nachfragen kann man sich kostenlos und unverbindlich an die Q-PRINTS&SERVICE gGMBH Pforzheim wenden. Gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
sowie europäische Gelder bietet sie auf Wunsch individuelle Unterstützung bei der Antragstellung an. Ansprechpartnerin dafür ist Kathrin Bertsch: bertsch@q-printsandservice.de oder mobil 01590 4862719.
Letzte Änderung: 15.10.2020