Kinderzuschlag

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15.10.2020 Mehr zu den Voraussetzungen und Hilfe zur Beantragung

Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt im eigenen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Für das Kind wird Kindergeld bezogen .(oder eine vergleichbare Leistung)
  • Das Bruttoeinkommen der Familie ist gering beträgt aber mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Das Geld für den Unterhalt der Familie reicht, wenn zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld dazukommen.
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Beantragung:
Für persönliche Nachfragen kann man sich kostenlos und unver­bind­­lich an die Q-PRINTS&SERVICE gGMBH Pforzheim wenden. Gefördert durch Mittel des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales sowie europäische Gelder bietet sie auf Wunsch individuelle Unterstützung bei der Antragstellung an. Ansprech­part­nerin dafür ist Kathrin Bertsch: bertsch@q-printsandservice.de oder mobil 01590 4862719.

Letzte Änderung: 15.10.2020