Mobile Arbeit Gesetz

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06.10.2020 DGB-Vor­sit­zen­der Hoff­mann zu Heils Ho­me­of­fi­ce-Plä­nen: "Gut, dass jetzt Nä­gel mit Köp­fen ge­macht wer­den"

Bundesarbeitsminister Heil hat in einem Interview mit der Bild am Sonntag erste Eckpunkte seines geplanten Gesetzes zu mobilem Arbeiten genannt. Dort, wo es möglich ist, sollen Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen. "Es ist gut, dass Bundesminister Hubertus Heil jetzt Nägel mit Köpfen macht", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Der Rechtsanspruch auf 24 Tage sei jedoch "zu wenig". Ein deutlicher Fortschritt seien hingegen die geplanten Gestaltungsoptionen für Tarifvertragsparteien und Betriebsräte.

Wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft
"Es ist gut, dass Bundesminister Hubertus Heil jetzt Nägel mit Köpfen macht, um selbstbestimmtes mobiles Arbeiten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu verbessern", sagte der DGB-Vorsitzende zu Heils Initiative. "Der geplante Anspruch auf Home Office ist ein wichtiger Meilenstein für die Arbeit der Zukunft."

Anspruch auf einen Tag alle zwei Wochen ist zu wenig
Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen sei aber eindeutig zu wenig. "Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen. Dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, wird das kaum gerecht. Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren", so Hoffmann.

Ein deutlicher Fortschritt sei hingegen die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien, um für die Beschäftigten noch weitergehende und bessere Regeln zu vereinbaren. "Auch das beabsichtigte Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit begrüßen wir ausdrücklich", sagte Hoffmann.

Grundsatz für Home Office: Bessere Bedingungen - und immer freiwillig für Beschäftigte
"Grundsätzlich gilt: Mobiles Arbeiten muss für Beschäftigte zu besseren Bedingungen möglich, aber immer freiwillig sein", machte Hoffmann deutlich. "Es darf nicht passieren, dass Arbeitgeber über Privaträume ihrer Beschäftigten verfügen und Büros im Betrieb einfach wegrationalisieren. Das muss unmissverständlich klar sein."

Letzte Änderung: 04.10.2020