100 Jahre Mitbestimmung
am 4. Februar 1920 wurde das Betriebsrätegesetz vom Reichstag erlassen. Kurz darauf trat am 6. April 1920 das "Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter" in Kraft. Beides waren wichtige Meilensteine und Vorreiter für die betriebliche Mitbestimmung.
Fragt man heute nach den Erfolgsfaktoren unseres Sozialsystems und der deutschen Wirtschaft, gehören beide Gesetze und besonders die betriebliche Mitbestimmung zweifelsohne dazu.
In allen Wirtschaftskrisen der vergangenen 100 Jahren haben die Mitbestimmung und die Mitsprache der Arbeitnehmer*innen an der Willensbildung im Betrieb einen enormen Beitrag geleistet. Härten und Auswüchse wurden abgemildert, Arbeitsplätze gesichert, innovative Lösungen gefunden und somit betriebs- und volkswirtschaftlich positive Akzente gesetzt.
Aus diesem Anlass führt der DGB Baden-Württemberg eine Konferenz u.a. mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Dr. Eberhard Natter durch.
Letzte Änderung: 16.09.2020