Maskenpflicht am Arbeitsplatz

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14.07.2020 Viele Beschäftigte sind verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen - auch im Hochsommer.

Grundsätzlich gilt: Hitze und steigende Temperaturen sind nicht das alleinige Problem von Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss die Arbeit so gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet werden und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

Körperliche Belastung steigt durch Mund-Nasen-Schutz
In manchen Berufen müssen Beschäftigte dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Das Atmen durch ein Maskentuch bedeutet jedoch zusätzlichen Widerstand für die Atemmuskeln. Die körperliche Belastung steigt. Insbesondere FFP-Masken ohne Ausatemventil erschweren die Atmung und damit die Sauerstoffversorgung und Temperaturregulierung.

Bei großer Hitze wird das stundelange Maskentragen umso belastender. Beschäftigte klagen über Atemnot, Schwindel und Kopfschmerzen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Bei Hitze und starkem Schwitzen wird die Maske schneller feucht und wird damit zu einem Nährboden für Viren.

Letzte Änderung: 13.07.2020