DGB fordert mehr reguläre Jobs

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01.02.2021 1,5 Millionen reguläre Jobs bei haushaltsnahen Dienstleistungen möglich

Zukunftschancen durch Investition in Dienstleistungen

Kinderbetreuung, Reinigungs- und Haushaltshilfen: Viele Jobs in Privathaushalten sind keine regulären Stellen oder gar "schwarz". Belgien hat vorgemacht, wie sich das ändern ließe. Durch ein Gutscheinverfahren sind dort in den haushaltsnahen Dienstleistungen 145.000 reguläre Stellen entstanden. In Deutschland wären so nach Berechnungen des DGB 1,5 Millionen reguläre Vollzeitstellen möglich.

Am 16. Juni 2011 wurde das "Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" (ILO-Konvention 189) verabschiedet. In Deutschland nehmen mehr als 3,5 Millionen Haushalte haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Reinigungs- und Haushaltshilfen in Anspruch.

Ziel der ILO Konvention war es, Hausangestellte besser vor Ausbeutung aufgrund ungeregelter Rahmenbedingungen und vor unkontrollierter Willkür in Privathaushalten zu schützen. Voraussetzung dafür ist, dass die hauswirtschaftliche Arbeit aufgewertet und sichtbar gemacht wird. Sichtbar machen heißt aber in erster Linie, die Beschäftigung aus der Illegalität und der informellen Beschäftigung herauszuholen.

Das belgische Modell
Belgien hat dafür ein Modell gefunden: Mit einem Gutscheinverfahren können belgische Haushalte entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ähnliches wäre auch in Deutschland denkbar: Haushalte bekämen Guthaben oder Zuschüsse, mit denen sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen können - aber nur bei Betrieben, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu regulären Bedingungen angestellt haben. In Deutschland könnten nach Berechnungen des DGB so 1,5 Millionen reguläre Vollzeitstellen entstehen - in einem Bereich, der bisher durch informelle und atypische Beschäftigung geprägt ist.

Obwohl die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen am 20. September 2013 als eines von 22 Ländern ratifiziert hat, gibt es bis heute keine Bemühungen, Arbeit in Privathaushalten mit normalen Arbeitsverhältnissen gleichzustellen und im Sinne der Beschäftigten zu regulieren. Prekäre Arbeitsverhältnisse werden weiter akzeptiert und Verstöße gegen Arbeitsschutz und gegen Arbeitnehmerrechte billigend in Kauf genommen. Vielfach dominieren Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit oder geringfügige Beschäftigung.

Gerade in der Corona-Krise hat das zu gravierenden Auswirkungen geführt, und zwar sowohl für die Hausangestellten wie auch für die Privathaushalte. Während die Hausangestellten plötzlich ohne Lohn und Brot waren und keine sozialen Hilfen in Anspruch nehmen konnten, waren die Haushalte häufig auf sich allein gestellt, insbesondere wenn die Haushaltshilfen aus dem Ausland kamen und im Zusammenhang mit Grenzschließungen in ihre Heimatländer zurückkehren mussten. Besonders hart waren davon ältere Menschen und Familien mit Kindern betroffen. Das hat zu erheblichen Mehrbelastungen geführt, die - durch verschiedene Studien belegt - überwiegend von Frauen gestemmt werden mussten. Damit verbunden ist die Gefahr, dass alte Rollenbilder wiederbelebt werden, was, wenn nicht sofort gegengesteuert wird, wiederum fatale Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung der Zukunft haben wird.

Deshalb fordert der DGB:
Der Arbeitsmarkt in diesem wichtigen Dienstleistungsbereich muss jetzt im Sinne der Beschäftigten reguliert werden. Da die Initiative zu Schwarzarbeit häufig von den Haushaltshilfen selbst ausgeht, hat der DGB vorgeschlagen, endlich die Vereinbarung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag umzusetzen und durch die Einführung eines Zuschussmodells die Haushalte dazu zu bewegen, die notwendige Unterstützungsleistung bei Dienstleistungsunternehmen einzukaufen und sich nicht auf Schwarzarbeit einzulassen.

"Die Arbeit der Beschäftigten in Privathaushalten muss endlich aufgewertet werden", fordert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Wir brauchen dringend ein tragfähiges Zukunftskonzept, wie es in anderen Ländern, beispielsweise in Belgien längst der Fall ist. Dort sind Haushaltshilfen mit einem Gutscheinmodell in die reguläre Beschäftigung geholt und sozial abgesichert."

Die Bundesregierung habe Verbesserungen im Koalitionsvertrag beschlossen, doch passiert sei bisher nichts. "Corona hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit zur Betreuung und Unterstützung der Haushalte insbesondere von älteren Menschen und Familien ist. Wir erwarten, dass das Thema endlich aufgegriffen und die Arbeit der Haushaltshilfen wie jede andere Arbeit auch bewertet und wertgeschätzt wird", so Piel.

Nur durch reguläre Arbeitsverhältnisse in betrieblicher Organisation haben Hausangestellte dauerhaft die Chance auf Beschäftigung in guter Arbeit und zu guten Löhnen bei entsprechender Anerkennung, und das bei vollem sozialen Schutz.

Zwar wurden die Unterstützungsleistungen im Privathaushalt während Corona als systemrelevant eingestuft, doch das allein reicht nicht. Jetzt müssen endlich die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass sie der Systemrelevanz gerecht werden. Es braucht an vielen Stellen gesetzliche Regelungen. Deutschland hat sich genau zu diesen verpflichtet, und es wird endlich Zeit, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen? Haushaltsnahe Dienstleistungen können entweder "sachbezogene Dienstleistungen" oder "personenbezogene Dienstleistungen" sein. Sie werden in, bzw. für Privathaushalte erbracht. Bei den so genannten sachbezogenen Dienstleistungen handelt es sich um Dienstleistungen, die auch in Abwesenheit der Haushaltsmitglieder erbracht werden können. Bei den so genannten personenbezogenen Dienstleistungen müssen ein oder mehrere Haushaltsmitglieder anwesend sein, da die erbrachte Dienstleistung direkt mit ihrer Person zu tun hat.

Beispiele für sachbezogene haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigung und Pflege der Wohnung
  • Fenster putzen
  • Aufräumen der Wohnung
  • Kleine Reparaturen
  • Wohnraumgestaltung (Deko, z.B. nach Jahreszeiten, Anlässen etc.)
  • Wäschepflege (Kleidung, Wohnraumtextilien, Haushaltswäsche)
  • Wäschereparaturen
  • Verpflegung Vorbereiten
  • Geschirrreinigung
  • Gästebewirtung und Feste (vorbereiten, zubereiten, bewirten, nachbereiten)
  • Einkaufen, Botengänge, Lieferdienste
  • Tierbetreuung und -fütterung
  • Arbeiten im Außenbereich der Wohnung, z.B.Winterdienste, Kehrdienste,Gartenarbeiten

*Einmalige Hilfen, wie z.B. Umzugshilfen, Urlaubshilfen, Renovierung und Instandhaltungen

Beispiele für personenbezogene haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Haushaltsmanagement - Bedürfnis- und Bedarfsermittlung
  • Beaufsichtigung von Kindern und ggf. Sicherstellung von Freizeitaktivitäten (z.B. Hol- und Bringedienste, gemeinsames Backen oder Überwachen von Hausaufgaben)
  • Operative Detailplanung (Was ist wann zu erledigen)
  • Hilfe bei Schriftverkehr
  • Hilfe bei täglichen Verrichtungen
  • Hauswirtschaftliche Betreuung, Assistenz, Begleitung
  • Unterstützung bei Freizeitgesteltung und Teilhabe am sozialen Leben (vor allem bei Älteren), wie z.B. Besuche organisieren, Spazierengehen, Vorlesen, Mediennutzung, kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten
  • Begleit- und Fahrdienste
  • Organisation von vielen anderen Dienstleistungen und notwendigen Dingen, wie z.B. Arztbesuche, Ernärungsberatung und -assistenz, Krankengymnastik und Massage
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Einnehmen von Mahlzeiten

Letzte Änderung: 07.01.2021