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31.05.2020 Gesetzliche Geschlechterquote in Deutschland aktuell nur auf Rang 10 im Europa-Vergleich

Zehn Länder in Europa verfügen über gesetzlich bindende Regeln, um in Führungsgremien von Unternehmen für eine ausgewogenere Beteiligung von Männern und Frauen zu sorgen. Unter diesen zehn ist die gesetzliche Geschlechterquote in Deutschland aktuell die schwächste.

Das ergibt eine neue Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Die deutsche Position im Ranking könnte sich spürbar verbessern, wenn der Geltungsbereich der Geschlechterquote in dreifacher Hinsicht ausgeweitet würde: Statt wie bisher nur die Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, die zugleich börsennotiert sind und einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat haben, könnte Deutschland die Quotenpflicht auf alle börsennotierten und staatlich kontrollierten Unternehmen ausdehnen - so wie in mehreren anderen Ländern auch. Damit könnte die bislang sehr begrenzte Reichweite von derzeit nur 107 Unternehmen auf ungefähr tausend erhöht werden. Würde man sogar alle privaten Kapitalgesellschaften einbeziehen, wären mehrere Tausend Unternehmen erfasst.

Weiter aufschließen im europäischen Vergleich würde Deutschland, wenn zudem die Quote nicht nur für Aufsichtsräte, sondern auch für die Besetzung von Vorständen gelten würde. Ebenfalls positiv auswirken würden sich schärfere Sanktionen für Unternehmen, welche die Quote mißachten.

Letzte Änderung: 28.05.2020