Corona und Covid-19

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18.05.2020 Eine Patientenverfügung muss wegen Covid 19 nicht in jedem Fall angepasst werden.

Eine künst­liche Beatmung am Lebens­ende lehnen viele Menschen in Patienten­verfügungen ab. Doch im Notfall möchten sie bei einem schweren Covid-19-Verlauf doch beatmet werden.

All diese Menschen können beruhigt sein: Eine Behand­lung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungs­fall für die Beatmungsregelung in eine Patienten­verfügung.

­Wer jedoch auch im Rahmen einer Covid 19 Erkrankung keine künst­liche Beatmung erhalten will, für die ein Patient vorher in ein künst­liches Koma versetzt wird, sollte dies auf jeden Fall in einer Patientenverfügung ergänzen.

Letzte Änderung: 15.05.2020