Corona und Covid-19
Eine künstliche Beatmung am Lebensende lehnen viele Menschen in Patientenverfügungen ab. Doch im Notfall möchten sie bei einem schweren Covid-19-Verlauf doch beatmet werden.
All diese Menschen können beruhigt sein: Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für die Beatmungsregelung in eine Patientenverfügung.
Wer jedoch auch im Rahmen einer Covid 19 Erkrankung keine künstliche Beatmung erhalten will, für die ein Patient vorher in ein künstliches Koma versetzt wird, sollte dies auf jeden Fall in einer Patientenverfügung ergänzen.
Letzte Änderung: 15.05.2020