DGB fordert Familiensoforthilfe:

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14.05.2020 Familien und pflegende Angehörige dauerhaft entlasten

Die politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen viele Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter, aber auch Pflegende vor enorme Herausforderungen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dringt anlässlich des morgigen Tags der Familie darauf, die jetzige Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz rasch in eine Familiensoforthilfe weiterzuentwickeln.

Eltern, die von Kita- und Schulschließungen betroffen sind und wegen der Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, erhalten bisher lediglich für sechs Wochen eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes. Damit springt die Bundesregierung erheblich zu kurz. Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg: "Es muss schleunigst sichergestellt werden, dass die Verdienstausfallentschädigung für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Schließungen verlängert wird. Schließlich ist überhaupt nicht absehbar, wann wieder mit einem Regelbetrieb der Einrichtungen gerechnet werden kann. Zudem muss die Höhe der Entschädigung auf mindestens 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes angehoben werden, und zwar ohne Deckelung, denn mit der bisherigen Höhe kommen Familien nicht über die Runden."

Nötig sei zudem, die Entschädigungsleistung um einen Freistellungsanspruch zu ergänzen, der auch stunden- oder tageweise Freistellungen zulässt. Frenzer-Wolf weiter: "Es geht nicht an, von Eltern mit Betreuungsnot zu verlangen, Erholungsurlaub oder gar unbezahlten Urlaub zu nehmen. Auch mit Homeoffice können Eltern den Spagat zwischen Arbeit und Betreuung sowie Lernbegleitung kaum bewältigen. Mit der Familiensoforthilfe werden Eltern unterstützt, die sich Arbeit und Betreuung in diesen Zeiten partnerschaftlich teilen wollen."

Auch Beschäftigte mit Pflegeverantwortung brauchen die gleichen Rechte. Viele Pflegeheime haben Aufnahmestopp, Tagespflegeeinrichtungen sind geschlossen. Familienangehörige, die bei der Pflege einspringen müssen, stehen mit leeren Händen da. Auch für sie ist Entschädigung bei Verdienstausfall und ein Freistellungsanspruch dringend nötig. "Alle, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten Freistellung in Anspruch nehmen, müssen durch einen Sonderkündigungsschutz vor Entlassungen geschützt werden", so Frenzer-Wolf.

Letzte Änderung: 14.05.2020