Tracing App und Gesundheitsschutz
Unterstützt durch die Bundesregierung entwickelt ein Konsortium eine App für Smartphones, um über die Identifikation von Infektionen Ansteckungsketten schneller unterbrechen zu können. Die Bluetooth basierte Technologie soll im Mai zur Anwendung kommen.
Für die IG Metall gelten folgende Grundsätze:
- Die Anwendung digitaler Technik kann die schnelle Identifizierung von Infektionen unterstützen. Sie ist kein Ersatz für notwendige Verhaltens- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Pandemie.
- Auch bei garantierter Einhaltung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte muss die Anwendung der App die freie Entscheidung jedes Einzelnen sein. Dies gilt auch für betriebliche Regelungen.
- Betriebliche Regelungen zur Anwendung der App im Betrieb unterliegen der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1, Nr. 6 BetrVG).
- Die IG Metall setzt sich für eine Regelung ein, die den Entgeltanspruch von Beschäftigten, die mit Infizierten in Kontakt waren und vorsorglich der Arbeit fernbleiben, sichert bis deren Testergebnis vorliegt.
Zum Hintergrund:
Die europaweite Proximity Tracing zur Wahrung der Privatsphäre ist ein offenes Full-Stack-Protokoll, das die digitale Kontaktverfolgung infizierter Teilnehmer erleichtert.
Letzte Änderung: 07.05.2020