Telefonische Krankschreibung verlängert

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21.04.2020 Arbeitnehmer/innen können bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder auch Covid-19-Verdacht nach telefonischer Beratung durch einen Arzt bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden.

Die am 9. März 2020 wegen der Corona-Epidemie eingeführte befristete Erlaubnis für telefonische Krankschreibungen wäre am 20. April ausgelaufen, wurde aber rückwirkend verlängert - so der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt voraussichtlich bis zum 4. Mai.

Abschaffung stieß auf heftige Kritik der Gewerkschaften und Ärzteverbände

Dies Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte das zunächst geplante Auslaufen der Regelung begrüßt. Gewerkschaften und Ärzteverbände machten sich dagegen für eine Verlängerung stark. Dabei betonten sie, dass es ein Widerspruch ist, einerseits Kontakte möglichst vermeiden zu wollen und anderseits Patienten mit leichten Infekten wieder in die Praxen zu zwingen.

Letzte Änderung: 21.04.2020