Corona Pandemie

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22.04.2020 Bekämpfung der Corona-Krise: Was jetzt aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) noch getan werden muss

Um die Corona-Pandemie einzudämmen und einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hat die Bundesregierung im März ein erstes Paket an Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Der DGB sieht in einer Reihe von Punkten noch erheblichen Nachbesserungsbedarf - auch vor dem Hintergrund von Diskussionen über Lockerungen der Kontaktbeschränkungen.

Kurzarbeitergeld aufstocken auf mindestens 80 Prozent
Der DGB fordert eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent für alle Beschäftigten. Zunächst sind hier die Arbeitgeber gefragt, im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen müssen sie das Kurzarbeitergeld aufstocken. Wo dies nicht auf dem Wege von Verhandlungen oder nicht ausreichend geschieht, muss der Gesetzgeber nachbessern. Hierbei gilt es als allererstes die Verordnung dahingehend zu verändern, dass die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber an die Weitergabe der Hälfte der Erstattung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebunden wird.

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern
Der DGB ist für eine Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I über 12 Monate hinaus, um bei steigender krisenbedingter Arbeitslosigkeit die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung ("Hartz IV") zu minimieren.

Corona-bedingte Mehrausgaben bei Grundsicherung berücksichtigen
Der DGB spricht sich für eine Kompensation der corona-bedingten Mehrausgaben bei existenzsichernden Sozialleistungen aus ("Hartz IV", Grundsicherung im Alter, Asylbewerber-Leistungsgesetz).

Entschädigung bei Verdienstausfall wegen corona-bedingter Kinderbetreuung verlängern und verbessern
Der DGB fordert die Verlängerung der Ansprüche des Infektionsschutzgesetzes zur Verdienstausfallentschädigung über sechs Wochen hinaus und eine Verbesserung dieser Ansprüche für Sorgeberechtigte bei Schul- und Kitaschließungen. Die Verbesserungen müssen unter anderem eine Entschädigungshöhe von 80 % statt 67 % umfassen sowie eine Anhebung Altersgrenze der zu betreuenden Kinder auf mindestens 14 Jahre.

Der DGB fordert außerdem:

  • Einführung eines "Krisengeldes" zur Entgeltsicherung für die Zeit der Gläubigerantragssperre aufgrund des nicht bestehenden Insolvenzgeldanspruchs durch die Regelungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG), Beseitigung eines Wertungswiderspruchs und unbedingter Vorbehalt des Gesetzgebers für die Verlängerung der Regelungen im COVInsAG über den 30.09.2020 hinaus.
  • Schutz von Ausbildungsverhältnissen (zunächst 6 Wochen Weiterzahlung Ausbildungsvergütung nach der erfolgten KuG-Anmeldung, Gewährleistung Abschlussprüfungen, ggf. Verlängerung Ausbildungsverhältnisse). Wichtig ist hier, das Erlernen der Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsqualität und einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss trotz Krise sicherzustellen (Stärkung der Verbundausbildung), umgehende Einberufung der Allianz für Aus- und Weiterbildung.
  • Soforthilfen für Studierende ohne BAföG-Anspruch bei Job-Verlust, um den Studienerfolg nicht zu gefährden, und beschleunigte Verfahren der Neuberechnung von BAföG-Ansprüchen, wenn sich Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geändert haben.
  • Finanzierung der vielfältigen Trägerlandschaft zur Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft und der politischen Bildung (Bereitstellung zugesagter öffentlicher Mittel auch bei pandemiebedingtem Ausfall vereinbarter Aktivitäten; Kompensation für entgangene Teilnehmendenbeiträge durch Zuschüsse, Umwandlung Fehlbedarfsfinanzierung in Vollfinanzierung, finanzielle Unterstützung für Erhalt der Bildungsstätten zivilgesellschaftlicher Träger).

Außerdem spricht sich der DGB für eine vorübergehende Verlängerung, beziehungsweise Anpassung von Fristenregelungen vor allem im Arbeits- und Sozialrecht aus:

  • bei der Verlängerung der Regelungen zum Notfall-Kinderzuschlag,
  • beim Schutz vor Wohnungsverlust durch Aussetzung von Kündigungen bis Ende September 2020,
  • bei der Krankenhausentlastung durch die kurzfristige Bereitstellung ausreichend finanzieller Mittel zur Mobilisierung aller notwendigen Kapazitätsreserven durch Bund und Länder,
  • bei der Gewährleistung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten des Gesundheitswesens, denn nur mit ausreichender persönlicher Schutzausrüstung bleiben sie gesund und das System dauerhaft arbeitsfähig.

Anhang:

Schutzmaßnahmen gegen das CORONAVIRUS

Schutzmaßnahmen gegen das CORONAVIRUS

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Letzte Änderung: 07.05.2020