Microtherm stellt Insolvenzantrag

Vorschaubild

17.04.2020 IG Metall Pforzheim erwartet Sanierung und Fortführung

Wie der Sprecher der IG Metall Pforzheim Arno Rastetter mitteilt hat die Geschäftsführung der Firma Microtherm GmbH am Donnerstagmorgen beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Schmidt-Thieme bestellt. Der Betriebsrat und die Belegschaft wurden bereits am Nachmittag unterrichtet.

Microtherm produziert maßgeschneiderte, kundenspezifische Anwendungen im Bereich von Temperaturschaltern, Sicherungen und Sensortechnik für die Automobil-, Elektro- und Elektronikindustrie sowie für die Haushaltstechnik.

Der Gewerkschaftssekretär und Sprecher der IG Metall Pforzheim, Arno Rastetter ist über den Insolvenzantrag verärgert, da man noch 2019 einen "Zukunftssicherungstarifvertrag" abgeschlossen habe, mit dem die Beschäftigten sowohl auf die Zahlung des Weihnachtsgelds als auch auf den Zusatzbetrag des tariflichen Zusatzgelds von 400,- Euro verzichtet hätten, um so die Beschäftigung bis Ende 2020 zu sicheren und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

"Mit dem Insolvenzantrag ist nun der Tarifvertrag das Papier nicht mehr wert auf dem er gedruckt sei," so Rastetter. Überrascht zeigt sich Rastetter auch über den Zeitpunkt des Antrags:

"Zum einen, da die Insolvenzantragspflicht betroffener Unternehmen bzw. GeschäftsleiterInnen aufgrund der Corona Pandemie durch den Gesetzgeber bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wurde und zum anderen noch Ende März diesen Jahres mit der Geschäftsführung über die Verschiebung des tariflichen Zusatzgelds für 2020 verhandelt worden sei", so Rastetter weiter. Das sei natürlich jetzt hinfällig. Stattdessen seien jetzt weitere kreative tarifliche Lösungen gefragt, so die IG Metall.

Weiter gehe es nun darum möglichst effizient zu produzieren um das Verfahren mit den notwendigen Einnahmen auszustatten und so ein reibungsloses Weiterproduzieren zu ermöglichen, erklärt der Gewerkschafter. Dies sei in Zeiten der Corona Pandemie natürlich besonders schwierig, aber die elementare Voraussetzung für eine Weiterführung bzw. die erfolgreiche Veräußerung des Betriebs.

Mit Schmidt-Thieme als vorläufigen Insolvenzverwalters läge jetzt die wesentliche Entscheidungsbefugnis in der Hand eines erfahrenen und erfolgreichen Verwalters, mit dem die IG Metall schon vielfach zusammengearbeitet hätte und in dem einen oder anderen Fall auch gute Erfahrungen mit der Weiterführung und Veräußerung gemacht hätte, so Rastetter.

Hintergrund:
Bundestag und Bundesrat haben aufgrund der außergewöhnlichen aktuellen Lage ein Gesetz beschlossen, das die Insolvenzantragspflicht betroffener Unternehmen bzw. Geschäftsleiter bis zum 30.09.2020 aussetzt. Das betrifft die Verpflichtung (insbesondere gemäß § 15a InsO), für das insolvente Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Die Antragspflicht wird vorübergehend ausgesetzt, außer in Fällen, die nachweislich nicht auf den Folgen der Pandemie beruhen oder in denen eine bestehende Zahlungsunfähigkeit nicht mehr behoben werden kann.

Letzte Änderung: 16.04.2020