Änderung Betriebsverfassungsgesetz

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13.04.2020 Vorrübergehende Nutzung von Audio- und Videokonferenzen für Betriebsratsbeschlüsse

Das Bundeskabinett beschloss am 8. April, dass Personalvertretungen die Möglichkeit erhalten, Beschlüsse vorerst auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen.

Diese Regelung gilt für Betriebsräte bis zum 31. Dezember 2020, für Personalräte bis zum 31. März 2021. Ziel der Maßnahme ist es, die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sicher zu stellen. Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Jetzt muss der Bundestag in den nächsten Tagen noch zustimmen damit das Gesetz Rechtskraft erhält.

Letzte Änderung: 16.04.2020