Kurzarbeit wegen COVID-19:
Die deutsche Regierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit verändert, die rückwirkend ab dem 01.03.2020 und bis voraussichtlich 31.12.2020 gelten. Vor allem die Betriebe und ihre Beschäftigten, die direkt oder indirekt von den Folgen der COVID19-Pandemie betroffen sind, sollen so unterstützt werden. Für Grenzgänger*innen, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, haben wir einige Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit zusammengestellt.
Den Flyer mit den Antworten einfach runter laden
Letzte Änderung: 14.04.2020