Corona-Pandemie

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27.03.2020 Bundestag hat Hilfen für Eltern bei Verdienstausfall beschlossen

Wenn die Kita oder die Schule geschlossen ist und die kleinen Kinder zu Hause sind können die Eltern nicht arbeiten.

Jetzt hat der Bundestag beschlossen, dass in den Fällen in denen die Eltern nicht arbeiten können und auch keine andere Bezahlung möglich ist der Staat einspringt und den Verdienstausfall zumindest teilweise ersetzt.

67 Prozent des Nettoeinkommens sollen diejenigen erhalten, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können.

So steht es nun in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes - gezahlt wird nur für maximal sechs Wochen und auch nur maximal 2016 Euro im Monat und auch nur wenn die Kinder noch keine 12 Jahre alt sind und für Zeiten in denen die Kita nicht ohnehin geschlossen hätte.

Diese Lohnfortzahlung ist ausdrücklich als letzte Möglichkeit gedacht: Wer Anspruch auf Notbetreuung hat, etwa als Ärztin oder Verkäufer im Supermarkt, der muss diese auch nutzen. Die Eltern müssen außerdem glaubhaft versichern, dass sie es anders nicht schaffen, die Kinderbetreuung sicher zu stellen - zu Hause bleiben, obwohl der Partner nicht arbeitet und Zeit hätte, geht also nicht. Und wer noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss die erstmal aufbrauchen.
Tipp: Hier ist die Vereinbarung einer anderen Zweckbindung bezüglich der Stunden aus dem Arbeitszeitkonto sehr hilfreich.

Die Möglichkeit mobil zu Hause zu arbeiten muss zumutbar sein.
Tipp: Das geht natürlich nur wenn die Wohnung groß genug ist, dass man in Ruhe arbeiten kann, die Kinder nicht zu klein und nicht zu viele sind.

Letzte Änderung: 07.05.2020