Zuverdienstgrenze bei Kurzarbeit
Für Beschäftigte die jetzt in Kurzarbeit gehen, ist die Zuverdienstgrenzen auf bis zu 100% des vormaligen Einkommens angehoben.
Dies erklärte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber dem Nachrichtensender ntv. Er forderte darin auch die Arbeitgeber auf, das Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte aufzustocken die darauf keinen tariflichen Anspruch haben.
Letzte Änderung: 25.03.2020