Zuverdienstgrenze bei Kurzarbeit

Vorschaubild

24.03.2020 Beschäftigte in Kurzarbeit können in der Corona-Krise leichter mit einer anderen Tätigkeit Geld hinzuverdienen. Dies geht nun bis zu 100% des vormaligen Verdienstes.

Für Beschäftigte die jetzt in Kurzarbeit gehen, ist die Zuverdienstgrenzen auf bis zu 100% des vormaligen Einkommens angehoben.

Dies erklärte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber dem Nachrichtensender ntv. Er forderte darin auch die Arbeitgeber auf, das Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte aufzustocken die darauf keinen tariflichen Anspruch haben.

Letzte Änderung: 25.03.2020