Kurzarbeitergeld - Kind Lohnsteuerkarte

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17.03.2020 Wichtige Info zum (Corona) Kurzarbeitergeld für unsere Kolleginnen und Kollegen mit Kindern

Alle Kollegen mit Kindern sollten darauf achten, dass ihr Kind auf ihrer Lohnsteuerkarte auch eingetragen ist.
Das Kurzarbeitergeld ist höher, wenn mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Es beträgt ohne Kinder 60%, mit Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte 67%.

Insbesondere Kollegen, die ein Kind über 18 Jahre haben, das sich noch in Ausbildung/Schule/Studium/... befindet, müssen dieses Kind aktiv wieder beim Finanzamt eintragen lassen!

Gerne unterstützt Euch hierbei unsere Kollegin, Susanne Hauser, von der Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder und steht Euch für Fragen zur Verfügung.

Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder e.V. bei der IG Metall in Pforzheim Telefon 0152 / 27499775

Letzte Änderung: 25.03.2020