Coronavirus:

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15.03.2020 Tarifliche Ankündigungsfristen für Kurzarbeit in der Metall- und Edelmetallindustrie wegen Coronavirus verkürzt.

In Betrieben, in denen Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Corona-Epidemie eingeführt werden muss, beträgt die Ankündigungsfrist nur noch 3 Tage statt 3 Wochen. Bei Behördliche Anordnung der vorübergehenden Betriebsschließung entfällt die Ankündigungsfrist.

Letzte Änderung: 25.03.2020