Schuldenbremse nicht in Landesverfassung

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18.03.2020 DGB-Bezirksvorstand fordert Landtagsfraktionen auf, den politischen Gestaltungsspielraum Baden-Württembergs nicht dauerhaft einzuengen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg und seine acht Mitgliedsgewerkschaften im Land fordern die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP auf, die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung zu verankern. Der DGB-Bezirksvorstand hat in seiner Sitzung am 28. Januar einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Dazu sagt der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann: "Die Schuldenbremse gehört nicht in die Landesverfassung. Zentrale politische Aufgaben wie höhere Bildungsinvestitionen, die Gebührenfreiheit von Kitas, der öffentliche Wohnungsbau, die erfolgreiche Umsetzung von Energie- und Verkehrswende sowie das Erreichen der Klimaneutralität werden durch den Verzicht auf kreditfinanzierte Investitionen gefährdet. Schon jetzt hat die seit 2011 im Grundgesetz wirksame Schuldenbremse dazu geführt, dass Baden-Württemberg in Relation zur Wirtschaftsleistung deutlich weniger investiert als noch in den 90er Jahren. In der öffentlichen Diskussion wird oft vergessen, dass nicht nur Schulden an die nächste Generation vererbt werden, sondern auch Vermögen. Die Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat aber dazu geführt, dass Baden-Württemberg einen milliardenschweren Investitionsstau vor sich herschiebt. Dadurch werden Wachstumspotenziale verschenkt und künftige Generationen belastet. Zudem wird die soziale Ungleichheit weiter verschärft."

Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) sowie das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) haben jüngst den zusätzlichen jährlichen öffentlichen Investitionsbedarf in Deutschland bis 2030 auf 46 Milliarden Euro beziffert, davon entfallen rund 32 Milliarden Euro auf die Länder. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind diese Berechnungen sogar noch konservativ, etwa für den öffentlichen Wohnungsbau und den Klimaschutz. "Diese immensen Bedarfe können angesichts des geltenden Kreditaufnahmeverbotes nicht aus den Haushalten des Landes und der Kommunen finanziert werden. Schon gar nicht bei gleichbleibenden oder sinkenden Steuereinnahmen", mahnte der DGB-Landesvorsitzende. Darüber hinaus zwingt die Schuldenbremse den Staat zu einem prozyklischen Verhalten: In Rezessionen könne nicht mit höheren öffentlichen Ausgaben gegengesteuert werden.

Kunzmann erinnerte an den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Schuldenbremse dahingehend zu reformieren, dass Kreditaufnahmen zur Finanzierung öffentlicher Investitionen zugelassen werden. Mit Hilfe dieser sogenannten goldenen Regel könne der Staat Investitionen wirksam und im Vergleich mit privaten Geldgebern auch kostengünstiger anschieben, die Beschäftigung ankurbeln und die Infrastruktur modernisieren.

Der Bezirksvorstand wies darauf hin, dass die Anwendung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse bereits in der Landeshaushaltsordnung geregelt wurde. Diese ließe sich mit einer einfachen Mehrheit anpassen, für Änderungen der Landesverfassung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Kunzmann weiter: "Damit fesselt sich Baden-Württemberg auf unabsehbare Zeit an die Schuldenbremse. Selbst wenn es auf Bundesebene zu einer Reform käme, wäre das Land weiterhin an die starren Vorgaben in der Verfassung gebunden." Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland hätten sich aus gutem Grund gegen eine Anpassung ihrer Landesverfassungen entschieden.

Der fraktionsübergreifend abgestimmte Gesetzentwurf und die Landeshaushaltsordnung sehen vor, dass neben dem Landeshaushalt auch die Extrahaushalte, etwa der Landesbetrieb Forst und die Universitäten, in die Schuldenbremse einbezogen werden, sofern das Land den Schuldendienst für diese landeseigenen Gesellschaften und Beteiligungen übernimmt. "Damit wurde die Schuldenbremse in Baden-Württemberg äußerst rigoros ausgelegt", kritisierte Kunzmann.

DGB und Gewerkschaften fordern insbesondere die Grünen und die SPD im Land auf, ihre entsprechenden Bundesparteitagsbeschlüsse zur Schuldenbremse auf Baden-Württemberg zu übertragen.

Letzte Änderung: 21.02.2020