Betriebsrentner werden entlastet

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22.11.2019 Für zigtausende Senioren war es ein finanzieller Schock: Der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten - also Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil. Nun ist Entlastung in Sicht.

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zahlen ab 2020 weniger. Die Krankenkassenbeiträge sollen deutlich sinken, besonders für niedrigere Betriebsrenten. Nach einem Grundsatzbeschluss der Regierungskoalition will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Änderung rasch umsetzen.

Spahn plant für Betriebsrenten einen Freibetrag von 159 Euro, der in den folgenden Jahren ansteigt. Bis zur Höhe des Freibetrags soll kein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden müssen. Erst bei jedem Euro, der diesen Freibetrag übersteigt, ist der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Da laut Bundessozialministerium 60 Prozent der Betriebsrenten unter 318 Euro im Monat liegen, würde diese Gruppe künftig - bezogen auf ihre gesamte Betriebsrente - maximal den halben Kassenbeitrag zahlen.

Höhere Betriebsrenten würden zumindest teilweise entlastet. Nur bei wenigen, sehr hohen Betriebsrenten wäre die Entlastung geringer als ein Drittel des Beitrags, verglichen mit der aktuellen Regelung.

Bislang ist der künftige Freibetrag lediglich eine Freigrenze. Das bedeutet: Betriebsrentner müssen derzeit auf ihre gesamte Betriebsrente den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sobald die Freigrenze überschritten wird. Der Beitrag liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der im Schnitt bei 0,9 Prozent liegt.

Weil der volle Beitrag das Doppelte des Arbeitnehmeranteils ist, wird die Regelung als "Doppelverbeitragung" diskutiert.

Metallindustrie stark betroffen

Betroffen sind auch zahlreiche Metallerinnen und Metaller. In den Branchen der IG Metall sind Betriebsrenten relativ stark verbreitet. Sie bieten Beschäftigten eine Ergänzung der gesetzlichen Rente, machen den Ruhestand auskömmlicher. Der volle Kassenbeitrag, der seit 2004 bei Auszahlung von Betriebsrenten fällig wird, schmälert die Freude an dem Zubrot allerdings beträchtlich.

Viele IG Metall-Mitglieder haben in den vergangenen Jahren öffentlich gegen die Regelung protestiert. Einige von ihnen schrieben sogar Briefe an Bundesminister.

Die Gewerkschaften klagten für betroffene Mitglieder gegen das Gesetz und zogen bis vors Bundesverfassungsgericht. Doch die Richter erklärten die Regelung für zulässig. Auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall 2019 beschlossen die Delegierten erneut, dass die vollen Beiträge abgeschafft werden müssen.

Probleme bleiben

Der Spahn-Vorschlag beendet die "Doppelverbeitragung" nicht komplett. Aber er mildert sie deutlich ab.

Problematisch bleibt die Belastung höherer Betriebsrenten. Sie wirkt wie eine Strafzahlung für Beschäftigte aus Unternehmen mit guter betrieblicher Altersvorsorge und konterkariert die Bemühungen unserer IGM-Betriebsräte, die mit großem Engagement für diese guten Regelungen kämpfen müssen. Dabei will die Politik die Betriebsrente eigentlich stärken.

Das Nachsehen haben außerdem alle, die seit Jahren volle Kassenbeiträge gezahlt haben. Die Beiträge werden nicht zurückgezahlt. Eine Rückwirkung sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist, bewertet das Vorhaben so: "Seit Jahren haben wir gegen die Ignoranz der Politik bei der Verbeitragung von Betriebsrenten angekämpft. Gut, dass endlich eine spürbare Entlastung angekündigt wurde. Sie bleibt jedoch hinter den berechtigten Erwartungen der Betroffen zurück. Dass Beschäftigte einen Arbeitgeberbeitrag zahlen müssen, bleibt eine Absurdität."

Letzte Änderung: 20.11.2019