Obergrenze für Managergehälter

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25.12.2019 Die Große Koalition hat sich auf konkrete gesetzliche Regelungen geeinigt, die eine Obergrenze für Managergehälter vorsehen.

Die Aufsichtsräte der Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, eine solche Grenze festzulegen. Grundsätzlich gut, meint der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann - übt aber trotzdem Kritik an der Umsetzung.

Konkret geht es um das "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG II). Bisher war eine Begrenzung von Managergehältern freiwillig, jetzt wird sie verpflichtend.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßt diese gesetzliche Verpflichtung. Allerdings rechnet er nicht damit, dass die Managergehälter jetzt deutlich sinken. Denn die Einigung der Koalition sieht vor, dass die Hauptversammlungen der Unternehmen beim Absenken der Managergehälter eine wichtige Rolle spielen. Und die Hauptversammlungen werden oft von großen institutionellen Anlegern dominiert, deren Einfluss nun weiter wachse. Sinnvoller wäre es aus Sicht des DGB gewesen, die Beschlüsse über die Vorstandsvergütung im Aufsichtsrat an eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu knüpfen. "So wäre im mitbestimmten Aufsichtsrat sichergestellt, dass die Sichtweise der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter nicht überstimmt werden kann. Hier wurde leider eine Chance verpasst", so Hoffmann.

Letzte Änderung: 03.12.2019