IG Metall contra IMO

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12.11.2019 IG Metall Pforzheim stellt Vorwürfe von IMO Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der dort geplanten Betriebsratswahl richtig.

Sowohl in Artikeln der regionalen Presse als auch in einem Kundenrundbrief erhob die Geschäftsleitung der Firma IMO aus Königsbach völlig unsachliche und polemische Vorwürfe gegenüber der IG Metall.

Unter anderem wird behauptet, 85% der Beschäftigten hätten sich in einer Versammlung gegen die Gründung eines Betriebsrats bei IMO entschieden.
Richtig sei, so die IG Metall, dass die zum Wahlvorstand vorgeschlagenen Beschäftigten nicht die erforderliche Mehrheit von 50% der Stimmen erhielten. Eine Abstimmung gegen die Einrichtung eines Betriebsrats ist schon deshalb absurd, da die Existenz von Betriebsräten in § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt ist. Dort heißt es "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen Beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt."

Für den Fall dass, wie bei IMO kein Wahlvorstand bei der Wahlversammlung gewählt wird, sieht das Gesetz in § 17 Abs.4 ausdrücklich vor, dass der Wahlvorstand auf Antrag der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Arbeitsgericht eingesetzt wird. "Einen solchen Antrag kann die IG Metall jederzeit stellen und wird dies auch tun, sobald wir weitere geeignete Beschäftigte finden," so der zuständige Gewerkschaftssekretär der IG Metall Pforzheim, Kai Müller.

"Dass die Beschäftigten bei IMO derzeit für das Amt des Wahlvorstands nicht Schlange stehen, dürfte angesichts der Tatsache, dass 6 Beschäftigte die die Wahl innerbetrieblich zusammen mit der IG Metall Pforzheim angestoßen haben vom Unternehmen gekündigt wurden, nachvollziehbar sein," so Müller weiter.
"Aber anders als beim ersten Anlauf haben die Beschäftigten, die vom Arbeitsgericht eingesetzt werden sofort Kündigungsschutz und sind somit vor weiteren Kündigungen sicher," erklärt der Gewerkschafter.

Auch könne von massivem Druck seitens der IG Metall keine Rede sein. Die IG Metall habe die Beschäftigten bei IMO mit Flugblättern und in Gesprächen lediglich über die gesetzlichen Möglichkeiten aufgeklärt, wie auch bei IMO ein Betriebsrat gewählt werden kann. "Im Übrigen unterscheide das Gesetz nicht ob es sich um einen Familienbetreib oder um ein Konzernunternehmen handelt," erklärt Müller. Und dass es auch anders geht zeigen die Betriebsratsgründungen bei den Firmen Meissenbacher in Pforzheim mit 11 Beschäftigten im Oktober dieses Jahres und bei Kienhöfer & Scheufele in Birkenfeld mit 59 Beschäftigten im November 2019, macht Müller deutlich. "In beiden Betrieben wurden die Wahlvorstände von den Beschäftigten in den jeweiligen Versammlungen gewählt. Und auch die Betriebsräte sind alle samt Beschäftigte der jeweiligen Betriebe, wie es das Gesetz vorsieht,"

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IG Metall Büro Pforzheim

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Letzte Änderung: 12.11.2019