Digitaler "Gelber Schein":

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04.11.2019 Risiko für die Beschäftigten abgewendet

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte "unbrauchbaren Regierungsentwurf" kritisiert - mit Erfolg

Völlig überstürzt wollte die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen - und für Pannen bei der Übermittlung ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich machen. Der DGB hatte massiv dagegen protestiert. Jetzt ist der umstrittene Passus vom Tisch.

Mit der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung werden sich für 39 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ab 2022 die Spielregeln im Umgang mit der Krankmeldung ändern: Die gelben Scheine - immerhin 40 Millionen Stück im Jahr - müssen nicht mehr von Beschäftigten vorgelegt werden, sondern werden direkt vom Arzt über die Krankenkasse an die Arbeitgeber geleitet. Darüber hat der Bundestag im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes entschieden. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB Vorstandsmitglied:

Gute Vorbereitung nötig
"Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann zu einer echten Erleichterung für alle Beteiligten werden, wenn das elektronische Verfahren flächendeckend, reibungslos und unter Wahrung der Datensicherheit funktioniert. Noch sind wir davon aber weit entfernt: 45 Prozent der Vertragsärzte sind noch nicht an die Infrastruktur angeschlossen, mit der die elektronische AU steht und fällt. Erprobt ist das Verfahren noch bei Weiten nicht. Eine so weitreichende Digitalisierungsreform braucht gute Vorbereitung und muss in der Praxis bestanden haben, bevor sie eingeführt wird."

Die größten Ungereimtheiten beseitigt
"Die Bundesregierung wollte in einem überstürzten Aktionismus zwei Jahre früher als ursprünglich geplant die elektronische AU einführen und den schwarzen Peter für die zu erwartenden Pannen bei der Übermittlung der Bescheinigungen den Beschäftigten in die Schuhe schieben. So hätte die Reform mehr geschadet als genutzt", so Annelie Buntenbach weiter. "Gut, dass der Bundestag im letzten Moment eingegriffen hat, die gröbsten Ungereimtheiten beseitigt und zumindest ein wenig Zeit für die Vorbereitung des Verfahrens rausgeholt hat. Nun bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Zeit bis Ende des Jahres 2021 wirklich dafür nutzt, diesen wichtigen Schritt vorzubereiten. Erst wenn sicher ist, dass alle Beschäftigten von der elektronischen Übermittlung profitieren, kann die Bundesregierung den Bürokratieabbau feiern. Daran muss sich der Erfolg dieser Reform messen lassen."

Letzte Änderung: 14.04.2020