Betriebsverfassung bricht Datenschutz
Der Arbeitgeber kann diese Information nicht im Hinblick auf Datenschutz verweigern. Das folgt aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hessen.
Mehr zum Thema sowie das entsprechende Urteil gibt's beim DGB Rechtsschutz:
Letzte Änderung: 19.05.2020