Heils "Arbeit-von-morgen-Gesetz"

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14.08.2019 Jetzt zügig ausgestalten und umsetzen

Arbeitsminister Heil will mit einem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" das Kurzarbeitergeld vereinfachen und Weiterbildung fördern. Beides soll soll in möglichen Krisenfällen Arbeitsplätze in Unternehmen schützen und Beschäftigte und ihre Qualifikation für die Zukunft stärken. Aus Sicht des DGB der richtige Ansatz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde die Kombination aus Kurzarbeitergeld und Weiterbildung Sicherheit geben. Heils Pläne seien damit "im Interesse der Beschäftigten", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber ZDF heute. Auch die Arbeitgeber müssten daran interessiert sein, in Zeiten struktureller Umbrüche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten und zu qualifizieren.

DGB erwartet jetzt, dass der Gesetzentwurf zügig ausgestaltet wird

"Es ist richtig, jetzt die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu schärfen und vorhandene Lücken zu schließen. Die Maschen der sozialen Sicherung müssen so gestrickt werden, dass alle vom Strukturwandel Betroffenen aufgefangen werden können", betont auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass Umbrüche ihnen neue Chancen bieten und nicht zu Abwärtsspiralen führen."

Der DGB erwartet jetzt eine zügige Ausgestaltung des Gesetzentwurfes.
"Hierzu gehören das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen, die Förderung des Erlernens neuer Berufe im Beschäftigungsverhältnis und die stärkere Verknüpfung von Weiterbildung und Kurzarbeit - all dies sind zentrale Gewerkschaftsforderungen", so Buntenbach.

Wichtig sei es, die Betriebsparteien einzubeziehen, wenn es darum geht, Qualifizierungspläne zu erstellen. Das Recht auf Nachqualifizierung sollte auch durch verbesserte Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit flankiert werden. Denn heute können sich viele Arbeitslose schlichtweg eine längere Umschulung nicht leisten.

Letzte Änderung: 20.08.2019