Lohndrücker verdienen keine Steuergelder

DGB Baden-Wuerttemberg

02.08.2019 Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) muss zu einem wirkungsvollen Vergabegesetz weiterentwickelt werden

Zu dem heute vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten Gutachten zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Martin Kunzmann: "Das Gutachten bestätigt die Kritik des DGB an dem Gesetz. Das einst von Grün-Rot als Meilenstein hin zu mehr Tarifbindung gefeierte Gesetz kann keine Wirkung entfalten. Denn seine Einhaltung wird praktisch nicht kontrolliert.

Da verwundert es nicht, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht erzielt wurde. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie das Gesetz zu einem echten Vergabegesetz weiterentwickelt, das Tariftreue als hartes Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge enthält. Denn Lohndrücker verdienen unsere Steuergelder nicht. Das Wirtschaftsministerium hat bisher keine Anstalten gemacht, das bestehende Gesetz wirkungsvoll anzuwenden."

Im Übrigen zeige das Gutachten, dass das LTMG nicht das Bürokratiemonster sei, als das es von neoliberaler Seite immer dargestellt werde. Bei den Vergabestellen sei so gut wie kein Mehraufwand entstanden. Und auch für die Unternehmen halte sich der Aufwand in engen Grenzen.

Letzte Änderung: 02.08.2019