DGB FORDERT NACHBESSERUNGREN

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21.07.2019 Transparenz bei Entgelten: Bisheriges Gesetz fällt durch

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit: Das ist das Ziel des so genannten Entgelttransparenzgesetzes. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten fällt die Bilanz miserabel aus. Das Gesetz ist weitgehend wirkungslos, wie seine Evaluation ergeben hat. Das Bundeskabinett wird sich am Mittwoch mit dem Bericht befassen. Der DGB, dessen überaus kritische Stellungnahme zur Gesetzesbilanz unserer Redaktion vorliegt, fordert grundlegende Nachbesserungen.

"Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Alle drei Kernelemente des Gesetzes - Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht - entfalten in der jetzigen Form nicht die beabsichtigte Wirkung", fasst die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die Kritik der Gewerkschaften zusammen. Und weiter: "Damit das Gesetz Wirkung zeigen kann, muss es jetzt endlich wirkmächtig gestaltet werden." Hannack kritisiert zugleich scharf, "dass wir in Deutschland im 21 Jahrhundert immer noch Arbeitgeber haben, die sich weigern, das Thema gleiche Bezahlung von Frauen und Männern anzugehen".

Insgesamt nur zwei Prozent der befragten Beschäftigten, so zitiert der DGB aus dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Überprüfungsbericht, haben ihre Auskunftsanspruch genutzt. Nur 14 Prozent der vom Gesetz erfassten Unternehmen erhielten Auskunftsanfragen, von den Institutionen des öffentlichen Dienstes sogar nur sieben Prozent. Eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen führten den Angaben zufolge weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen durch, im Öffentlichen Dienst tat dies nur ein Viertel. Und die Berichtspflicht haben nur 44 Prozent der dazu aufgeforderten Unternehmen erfüllt.

Nach dem Gesetz müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten seit Januar 2018 ihren Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Der Arbeitgeber darf die Auskunft aber dann verweigern, wenn weniger als sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts die Vergleichstätigkeit ausüben. Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Mitarbeitern sind aufgefordert, ein betriebliches Prüfverfahren durchzuführen und so ihr Vergütungssystem auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu checken. Jenseits der Grenze von 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig Berichte über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung erstellt werden.

Der DGB hält diese Regeln für völlig unzureichend und fordert dringend eine Verschärfung. Der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Denn zwei Drittel der Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen und sind vom Gesetz bisher ausgeschlossen

Auch mit den Prüfverfahren und Berichtspflichten ist der Deutsche Gewerkschaftsbund unzufrieden: "Statt der unverbindlichen Aufforderung müssen die Unternehmen künftig verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen und darüber zu berichten", verlangt Hannack. Die stellvertretende DGB-Chefin fordert außerdem Sanktionen, "etwa hohe Geldstrafen, damit alle Arbeitgeber sich auch an Recht und Ordnung halten".

Überdies drängt de DGB darauf, den Beschäftigten mit der Möglichkeit einer Verbandsklage den Rücken zu stärken, "damit sie im Falle der Entgeltdiskriminierung nicht alleine dastehen". Hintergrund: Wird durch eine Auskunft eine Ungleichbehandlung festgestellt, so bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber das Entgelt anpassen muss. Dafür muss im Fall des Falles der individuelle Rechtsweg beschritten werden. Und dies hat unter Umständen gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis zum Arbeitgeber, befürchten Gewerkschafter.

Anhang:

equal pay day

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Letzte Änderung: 16.07.2019