Duale Berufsausbildung

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23.03.2019 DGB-Jugend fordert Verbesserungen

Die Forderungen der Azubis und Dualstudierenden müssen in die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes einfließen - alles andere wäre ignorant

Die DGB-Jugend Baden-Württemberg dringt darauf, dass die seit Langem versprochene Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Interesse der jungen Beschäftigten kommen muss. Neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung sind der Gewerkschaftsjugend Themen wie die Rechtssicherheit im dualen Studium, die Lehr- und Lernmittelfreiheit, sowie die Ankündigung bei geplanter Nichtübernahme wichtig.

Gute tarifliche Ausbildungsvergütungen stehen für die Gewerkschaftsjugend an erster Stelle. Andre Fricke, Bezirksjugendsekretär der DGB-Jugend in Baden-Württemberg: "Die DGB-Jugend fordert seit Jahren eine Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes. Als die politische Stimme von jungen Menschen in Ausbildung und Studium haben wir ganz konkrete Vorstellungen, wie man eben diese attraktiver machen kann. Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist dabei ein maßgeblicher Faktor bei der Berufswahl. Junge Menschen müssen ihren Berufswunsch realisieren können - unabhängig von Zuschüssen ihrer Eltern oder von irgendwelchen Nebentätigkeiten."

Die Mindestausbildungsvergütung soll aus Sicht der Gewerkschaftsjugend 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr betragen. Aktuell wären das 660 Euro für das erste Ausbildungsjahr. Dies würde für jede und jeden zehnten Azubi eine teils deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung bedeuten. Gleichzeitig muss die bisherige Rechtsprechung zur Angemessenheit von Ausbildungsvergütungen auch gesetzlich fixiert werden. Demnach dürfen Auszubildende nicht weniger als 80 Prozent der tariflich für die Branche und den Ausbildungsberuf festgelegten Ausbildungsvergütung erhalten. "Diese doppelte Untergrenze - Mindestausbildungsvergütung und gesetzlich festgelegte Angemessenheitsgrenze - hilft sowohl den Azubis mit bislang niedrigen Vergütungen als auch den Azubis in nicht tarifgebundenen Betrieben, in deren Branchen aber Vergütungen deutlich oberhalb der von uns geforderten Mindestausbildungsvergütung gezahlt werden", so Fricke.

"An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) haben wir im Land etwa 34.000 dual Studierende, für die keine gesetzlichen Schutzrechte gelten und es einen Dschungel an unterschiedlichsten Kooperationsmodellen gibt", erläutert Fricke zum nächsten zentralen Thema der DGB-Jugend Baden-Württemberg bei der Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Die Gewerkschaftsjugend hat ein besonderes Interesse daran, für die betroffenen Studierenden für Rechtssicherheit im Berufsbildungsgesetz zu sorgen. So fehlen zum Beispiel für den betrieblichen Teil des Studiums einheitliche Rahmenpläne, die für alle Dualstudierenden regeln, welche Kenntnisse und Fähigkeiten ihnen bis zum Abschluss ihres Studiums vermittelt werden müssen. Auch die Pflichten der Ausbilder und Ausbilderinnen für dual Studierende sind bislang nicht geregelt. Fricke weiter: "Es ist ein echter Skandal, dass es immer noch berufliche Bildungsgänge gibt, für die zentrale Elemente nicht einheitlich geregelt sind. Dies gilt neben dem dualen Studium auch für schulische Ausbildungen, wie sie im Pflege- und Gesundheitswesen weit verbreitet sind. Die Lösung könnte so einfach sein: Die Übernahme der Praxisphasen des dualen Studiums sowie schulische Ausbildungen in den Geltungsbereich des BBiG."

Die DGB-Jugend fordert außerdem eine Lehr- und Lernmittelfreiheit. Obwohl das BBiG bereits einiges dazu regelt, ist es immer noch gelebte Praxis, dass Azubis teure Bücher oder Werkzeuge, wie Kochmesser oder Friseurscheren, selbst bezahlen müssen. Hier muss eine eindeutige Klarstellung im Gesetz erfolgen, um diese Praxis zu unterbinden.

Eine weitere Forderung betrifft das Thema Übernahme nach der Ausbildung. Arbeitgeber müssen hier verpflichtet werden, den Auszubildenden mindestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung mitzuteilen, ob sie übernommen werden oder nicht. Dazu sagte Anja Lange, Jugendbildungsreferentin beim DGB Baden-Württemberg: "Bisher regelt das BBiG dazu nichts. Deshalb wissen viele Auszubildende zum Ende ihrer Ausbildung nicht, ob sie eine reguläre Stelle angeboten bekommen. Mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist hätten die jungen Menschen zumindest die Möglichkeit, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden und eine andere Beschäftigung zu finden."

Um die Forderungen der Gewerkschaftsjugend zu unterstreichen, haben Ausbildende, die eine Ausbildung zum_r Mechatroniker_in oder zum_r Elektroniker_in durchlaufen, in einer Berufsschule vorige Woche eine Fotoaktion durchgeführt. Die Fotos sind im Rahmen der laufenden Berufsschultour der DGB-Jugend entstanden.

Hintergrund:
Die gesamte berufliche Bildung wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Es bestimmt alle wichtigen Fragen, wie z.B. Regelungen zur Gestaltung von Ausbildungsverträgen und Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Berufsbildungsgesetz zu überarbeiten. Im vergangen Dezember hat das Bundesbildungsministerium den ersten Entwurf für eine Novellierung veröffentlicht, in dem jedoch keine der Forderungen der DGB-Jugend aufgenommen worden sind. Das Ministerium orientiert sich bei der Mindestausbildungsvergütung am Schüler-BAfög. Doch anders als Schüler_innen zahlen Azubis Sozialabgaben. Damit erhielten sie nach dem Vorschlag des Ministeriums mehr als 100 Euro pro Monat weniger.

Anhang:
- Foto von der Plakataktion von Auszubildenden aus Karlsruhe
- DGB Broschüre - Dein Upgrade für die Ausbildung

Anhänge:

Aktionsfoto DGB Jugend

Aktionsfoto DGB Jugend

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DGB Broschüre - Dein Upgrade für die Ausbildung

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Letzte Änderung: 21.03.2019