Mindestlohn - Dran bleiben!

Mindestlohn - Dran bleiben!

03.01.2019 Neue DGB-Analyse vier Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns - Gesetzgeber muss Tarifbindung stärken

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Der DGB Baden-Württemberg zieht aus diesem Anlass eine positive Bilanz seit Einführung des Mindestlohnes am 1. Januar 2015.

Dazu sagte der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann: "Der gesetzliche Mindestlohn hat in den vergangenen vier Jahren für viele Beschäftigte in Baden-Württemberg mehr Entgelt gebracht. Zudem ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf einen neuen Höchststand geklettert. Der Mindestlohn hat den privaten Konsum angekurbelt und so zum anhaltenden Aufschwung beigetragen."

Dennoch sieht Kunzmann Verbesserungsbedarf: "Der Staat muss seine Verantwortung als größter Auftraggeber ernst nehmen und endlich dafür sorgen, dass er seine Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Ich fordere die Landesregierung auf, bei der Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Tariftreue als ein hartes Kriterium bei allen Vergaben einzuführen. Überdies ist der gesetzliche Mindestlohn nur eine unterste Haltelinie. 9,19 Euro in der Stunde bedeuten bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttoeinkommen von rund 1600 Euro. Das ist nicht existenzsichernd. Der DGB dringt darauf, dass die Politik Armutslöhne endlich beseitigt."

Eine aktuelle Auswertung des DGB auf der Basis neuer Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit belegt die positiven Effekte des Mindestlohnes. Sowohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch die Löhne sind in Baden-Württemberg seit Januar 2015 gestiegen.

Bis Ende September 2018 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Baden-Württemberg bei 9,4 Prozent. Die Land- und Forstwirtschaft verzeichnet sogar einen Beschäftigungsaufbau von 34,7 Prozent. Kunzmann erinnerte daran, dass insbesondere die Arbeitgeber in der Landwirtschaft vor untragbar hohen Kosten durch den Mindestlohn gewarnt hatten. Gleiches gelte für das Gastgewerbe. Dort habe zwischen Januar 2015 und September 2018 ein Beschäftigungsaufbau von 17,6 Prozent stattgefunden. Auch hier hatten die Kritiker des Mindestlohnes Einbrüche vorhergesagt.

Ein weiterer erfreulicher Effekt des Mindestlohnes war der Rückgang der wenig perspektivreichen und Altersarmut provozierenden Minijobs (ausschließlich geringfügige Beschäftigung). Diese sind in Baden-Württemberg um 6,6 Prozent gesunken. Rund die Hälfte dieser ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.

Auch bei der Lohnentwicklung zieht der DGB eine positive Zwischenbilanz, auch wenn die Effekte bei Weitem nicht ausreichen: Der Mindestlohn habe für die Gruppe der An- und Ungelernten ein Lohnplus von 7,1 Prozent gebracht (seit Januar 2015). "Der Mindestlohn ist eine Haltelinie nach unten. Mehr Entgeltgerechtigkeit erreichen wir aber nur durch Tariflöhne, die die Beschäftigten angemessen am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligen", resümierte Kunzmann.

Letzte Änderung: 12.01.2019