Sozialer Arbeitsmarkt:

Vorschaubild

21.07.2018 Tariflohn und Sozialversicherungspflicht unabdingbar

Sozialversicherungspflicht und Bezahlung nach Tarif - diese beiden Prinzipien müssen für den sozialen Arbeitsmarkt gelten, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. "Wir setzen darauf, dass der Bundestag noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg bringt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin.

"Es ist gut und richtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen", betonte Buntenbach. "Damit das Förderprogramm kein Flop wird und das Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich eingelöst werden kann, müssen aber vollwertige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeitnehmer im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen."

Die geplanten Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber müssten dabei auf Basis der Tariflöhne berechnet werden. "Die bisher vorgesehene Berechnung nach dem Mindestlohn setzt den falschen Anreiz, dass vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen werden", erklärte Buntenbach. "Diese Löhne werden aber vielfach nicht reichen, um unabhängig von Hartz-IV-Leistungen leben zu können. Erfahrungen mit bisherigen Förderprogrammen zeigen, dass sich vormals Langzeitarbeitslose vor allem dann als vollwertige Mitarbeiter fühlen und soziale Teilhabe erleben, wenn sie mit ihrer Arbeit den Hartz-IV-Bezug beenden können."

"Zudem benachteiligen Lohnkostenzuschüsse auf Mindestlohnniveau tarifgebundene Arbeitgeber wie etwa Kommunen, kommunale Tochterunternehmen und Wohlfahrtsverbände. Sie müssten die Differenz zwischen dem Lohnkostenzuschuss und dem für sie verbindlichen Tariflohn aus der eigenen Kasse zuzahlen. Diese Förderkonditionen sind so unattraktiv, dass sich viele potentielle Einsatzstellen nicht beteiligen werden, die eigentlich für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser aufgeschlossen sind. Es besteht die Gefahr, dass die angestrebten 150.000 geförderten Arbeitsplätze nicht erreicht werden können", sagte Buntenach.

Letzte Änderung: 12.01.2019