DGB fordert die Blaue Plakette

02.03.2018 Diesel-Fahrverbote: Diese zwei Maßnahmen müssen jetzt kommen

Müssen Diesel-Fahrzeuge bald raus aus den Innenstädten? Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche zumindest entschieden: Diesel-Fahrverbote in Städten wären grundsätzlich erlaubt. Der DGB fordert zwei kurzfristige Maßnahmen, damit nicht die Pkw-Kunden die Leidtragenden sind.

"Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge sind die Quittung für das Versagen der Automobilindustrie und der deutschen Verkehrspolitik. Es drohen erhebliche Belastungen für das Wirtschaftsleben und die soziale Infrastruktur", sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Viele Pendlerinnen und Pendler hätten auf dem Weg zur Arbeit keine Alternative zum eigenen Pkw, so das DGB-Vorstandsmitglied. "Die Stickoxidemissionen der Diesel-Fahrzeuge müssen kurzfristig weiter deutlich abgesenkt werden mit dem Ziel, die örtlichen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten."

DGB fordert zwei kurzfristige Maßnahmen:

Blaue Plakette und generelle Einfahrgenehmigung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind

"Wir wollen, dass eine Blaue Plakette eingeführt wird, mit der pauschale Fahrverbote verhindert und Übergangsfristen und technische Kriterien bundeseinheitlich geklärt werden können. Fahrzeuge, die diese Kriterien erfüllen, erhielten eine generelle Einfahrgenehmigung", erklärte Körzell.

Nachrüstungen müssen weitgehend von den Herstellern getragen werden

"Fahrzeuge, die diesen neuen Real-Drive-Kriterien nicht entsprechen, müssen per Software oder durch den Einbau von Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, wenn sie in Ballungsräumen betrieben werden sollen, die ansonsten die Grenzwerte nicht erreichen. Erforderliche Nachrüstungen müssen weitgehend von den Herstellern getragen werden", forderte Körzell außerdem.

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Diesel

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Letzte Änderung: 01.03.2018