Mickrige Lohnerhöung angekündigt

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31.01.2018 Bei der Firma Klingel medical metal kündigte die Geschäftsleitung Ende Januar 2018 ab April eine mickrige allgemeine Lohnerhöhung von 2,2% an.

Während die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie auf Hochtouren läuft, wurden bei der Firma Klingel medical metal die Beschäftigten mit der Botschaft überrascht, dass es ab April eine mickrige Lohnerhöhung von 2,2% geben soll.

Für diejenigen Beschäftigten die in der Zeit zwischen 1.1.2019 und vor dem 30.6.2013 eingestellt wurden fällt die Erhöhung noch geringer aus. Sie erhalten lediglich 1,2% mehr Geld. Ihr Urlaub erhöht sich um 2 Tage auf dann 30 Tage.

Wer nach dem 1.7.2013 bei Klingel angefangen hat bekommt 3 Tage mehr Urlaub und hat somit künftig auch 30 Urlaubstage kann dafür aber nur mit einer Erhöhung von nur 0,8% rechnen.

Am härtesten trifft es die befristeten Beschäftigten sie bekommen nur 1,2% mehr Geld und haben dann immer noch einen Urlaubsanspruch von nur 26 bis 28 Tagen.

Nach den Tarifverträgen der IG Metall gibt es 30 Tage Urlaub für alle und mit Sicherheit auch für das Jahr 2018 eine Lohnerhöhung die die Inflationsrate deutlich übersteigt und die Beschäftigten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt.

Deshalb immer besser mit Tarifverträgen der IG Metall

Diese werden von der IG Metall auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern und ihren Verbänden ausgehandelt, notfalls auch erstreikt, keinesfalls aber von den Arbeitgebern einseitig verkündet. So funktioniert Demokratie.

Die Betriebsräte überwachen die Einhaltung von Tarifverträge in den Betrieben.

Kein Tarifvertrag bedeutet in der Regel:
weniger Einkommen, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch sonst keine verbindlichen Standards!

Der Einkommensunterschied in der Metallindustrie zwischen einem Industriemechaniker mit und einem ohne Tarifvertrag liegt bei rund 18 %. Das ist eine handfeste Benachteiligung der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifvertrag.

Noch gravierender sieht es bei den einfachen Tätigkeiten aus. Der Einkommensunterschied liegt hier bei 32 %.

Anhang:

Diese Betriebe im Enzkreis sind tarifgebungen!

Diese Betriebe im Enzkreis sind tarifgebungen!

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Letzte Änderung: 30.01.2018