Entsenderichtlinie wird verbessert.

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03.11.2017 Nach der Reformvorlage der Entsenderichtlinie des EU-Parlaments ist auch der Ministerrat zu einer Einigung gekommen. Die finalen Verhandlungen der EU-Institutionen steht an.

Die Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinie ist seit langem eine Kernforderung der Gewerkschaften. Die EU-Richtlinie regelt seit 1997 den Einsatz von Beschäftigten in einem anderen EU-Land. In ihrer aktuellen Form weist die Richtlinie zahlreiche Schwach-stellen auf und erlaubt es Unternehmen, inländische und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen sowie Löhne nach unten zu drücken, so die Analyse des Europäische Gewerkschaftsbundes (EGB).

Nach Druck des EGB und verschiedener Fraktionen im EU-Parlament hat sich der federführende Beschäftigungs-ausschuss am 16. Oktober 2017 auf einen Reformvorschlag geeinigt. Dieser sieht vor allem den Anspruch auf gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit, sowie das Recht auf regionale und branchenspezifische Tarifverträge für entsandte Beschäftigte vor. Zudem sollen Beschäftigte in Zukunft nicht mehr selbst für Reise-, Verpflegungs- oder Unterkunftskosten aufkommen müssen. Der EGB begrüßt die starke Positionierung der Europaabgeordneten. Der von den Sozialministern verabschiedete Kompromiss weise hingegen einige gravierende Mängel auf, so der EGB. Beispielsweise soll die Reform nicht für den Transportsektor gelten, obwohl gerade in dieser Branche massives Lohn-dumping betrieben wird.

Der EGB forderte das EU-Parlament dazu auf, in den nun kommenden Trilog-verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission nicht einzuknicken und die Messlatte für eine Reform der Entsenderichtlinie weiterhin hoch zu halten

Letzte Änderung: 02.11.2017