Das Bildungszeitgesetz hat sich bewährt

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19.07.2017 DGB Landesvorsitzender Martin Kunzmann dringt auf ergebnisoffene Überprüfung

Seit dem 1. Juli 2015 gibt es das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg. "Damit haben die Beschäftigten nach langem Warten endlich das Recht erhalten, sich zu selbst gewählten Themen weiterbilden zu können. Das Gesetz hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund, diese Rechte wieder einzuschränken. Die Bildungszeit ist ein wichtiger Baustein, um die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen und das Ehrenamt zu stärken", sagte der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann.

22 Prozent der Beschäftigten, die sich weiterbilden wollten, konnten das in der Vergangenheit wegen fehlender Zeit nicht tun. Der Umfang von Bildungsmaßnahmen habe sich - insbesondere auch in der betrieblichen Weiterbildung - erheblich verkürzt. Hier schaffe die Bildungszeit neue Freiräume für die Beschäftigten. Die Stärkung des Ehrenamts - auch ein zentrales Anliegen der grün-schwarzen Landesregierung - sei durch das innovative Element der Ehrenamtsqualifizierung seit Januar 2016 möglich.

Kunzmann weiter: "Die Evaluation kommt aus unserer Sicht viel zu früh. Umso wichtiger ist es, dass sie umfassend und ergebnisoffen abläuft. Ziel muss sein, dass sich mehr Beschäftigte weiterbilden können, dass die politische Bildung gefördert wird und dass sich mehr Menschen ehrenamtlich engagieren können. Anstatt es in Frage zu stellen, sollte die Landesregierung das Gesetz weiter verbessern." So sollten die Beschäftigten die Freistellungstage über mindestens zwei Jahre ansammeln dürfen, um auch längere Weiterbildungsangebote nutzen zu können. Auch die Kleinbetriebs- und Überforderungsklausel sowie die Benachteiligungen von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen sowie bei Auszubildenden und dual Studierenden sollen nach Ansicht des DGB aufgehoben werden. Um den hohen zeitlichen Aufwand zu senken, wäre es sinnvoll, die vorgegebenen sechs Zeitstunden auf sechs Einheiten à 45 Minuten zu reduzieren. Schließlich kämen ja noch die An- und Abreisezeiten hinzu.

Letzte Änderung: 14.04.2020