Bildungsfreistellung nutzen

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03.02.2016 Seit Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden Württemberg die Möglichkeit zur fünftägigen bezahlten Bildungsfreistellung

Dieser Anspruch besteht zur:

Berufliche Bildung:
dient der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung berufsbezogener Kenntnisse, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder Fähigkeiten

Politische Bildung:
dient der Information über politische Zusammenhänge und der Mitwirkungsmöglichkeiten im politischen Leben

Qualifizierung Ehrenamt:
dient der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Die Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten, für deren Qualifizierung Anspruch auf Bildungszeit besteht. Diese wurden durch Rechtsverordnung festgelegt

Anhang:

5 Tage Bildungszeit pro Jahr

5 Tage Bildungszeit pro Jahr

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Letzte Änderung: 14.04.2020